1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorbestellungen von Räumlichkeiten und gastronomischer Versorgung in unserem Hause.
2. Ein voller „ à la carte Service“ wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden.
3. Nebenleistungen wie Musikkapellen oder Blumendekoration werden extra berechnet.
4. Musiker- und Künstlergagen sind vom Veranstalter, entweder direkt mit der betreffenden Person abzurechen oder uns im Voraus, zur Verfügung zu stellen. Anfallende GEMA- Gebühren trägt der Veranstalter.
5. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden die ersparten Aufwendungen von uns in Abzug gebracht.
6. Bei Veranstaltungen, die sich über 02:00 Uhr nachts ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von 15,00 Euro für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses pro angefangene Stunde.
7. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die Gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist.
Wir behalten uns insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen, eine Preiserhöhung je nach Marktlage vor.
8. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen. Kreditkarten können wir nicht akzeptieren. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 80 Personen beteiligt sind, ist spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der zu erwarteten Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.
9. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch der Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.
10. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der Endpreis abzüglich den ersparten Aufwendungen berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von 5,00 Euro pro Person in Ansatz gebracht.
11. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlaß, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.

